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Ausschlussfrist bei der Arbeitnehmerveranlagung, kein Zwang zur Durchführung einer Veranlagung zur Berücksichtigung eines auf den Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums festgestellten verbleibenden Verlustvortrags
Kapitel:
Privatbereich > Privatbereich / Verschiedenes
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Fundstellen
-
FG München 18.01.2005, 12 K 4299/04
EFG 2005 S. 787
Normen
[EStDV 2000] § 56 Abs. 2
[EStG 1997] § 10 d Abs. 4, § 25 Abs. 1, § 46 Abs. 2 Nr. 8
[EStDV 2000] § 56 Abs. 2
[EStG 1997] § 10 d Abs. 4, § 25 Abs. 1, § 46 Abs. 2 Nr. 8
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 30.3.2017, SIS 17 08 44, Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung durch § 56 Satz 2 EStDV: 1....
- Niedersächsisches FG 5.12.2014, SIS 15 09 15, Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung, Zwischenurteil: 1. Da § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG in der seit dem Veranl...
- FG Rheinland-Pfalz 7.12.2005, SIS 06 18 41, Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung: Wird die Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG versäumt, so...
- BFH 7.11.2005, SIS 06 07 84, Finanzierungskosten als Werbungskosten: Aufwendungen, die dem Erwerb eines Vermögensgegenstands dienen, s...

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