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Änderung eines Eigenheimzulagebescheids wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen
Kapitel:
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Fundstellen
-
FG des Landes Brandenburg 11.08.2004, 1 K 1160/02
EFG 2005 S. 848
Normen
[AO 1977] § 173 Abs. 1 Nr. 1
[EigZulG] § 11 Abs. 4
[AO 1977] § 173 Abs. 1 Nr. 1
[EigZulG] § 11 Abs. 4
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 07.07.2005, SIS 06 07 48, Neue Tatsache, Neue Beweismittel, Nachträgliches Bekanntwerden
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 7.7.2005, SIS 06 07 48, Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen i.S. des § 11 EigZulG: Zur Aufhebung oder Änderung von Eigenheim...
- FG Köln 6.7.2005, SIS 05 42 51, Erneute Überprüfung der Einkommensgrenzen bei Folgeobjekt und zum Umfang der Änderungsbefugnis: 1. Die Ei...

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