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Einstimmigkeitserfordernis hat in der Betriebs-GmbH nicht dieselbe Bedeutung wie in der Besitzgesellschaft
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Betriebsaufspaltung
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Betriebsaufspaltung
Fundstellen
-
BFH 24.11.2004, IV B 15/03 (NV)
BFH/NV 2005 S. 545
Anmerkungen:
H.P. in GmbH-Stpr. 8/2005 S. 254
Normen
[EStG] § 15 Abs. 2
[FGO] § 115 Abs. 2 Nr. 2
[EStG] § 15 Abs. 2
[FGO] § 115 Abs. 2 Nr. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: FG Düsseldorf, 02.12.2002, SIS 03 19 84, Betriebsaufspaltung, personelle Verflechtung, Einstimmigkeit
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Hamburg 5.2.2013, SIS 13 13 55, Betriebsaufspaltung, Erbbaurecht: 1. Die für eine Betriebsaufspaltung notwendige Beherrschung der Besitz-...
- FG Düsseldorf 16.12.2009, SIS 12 08 90, Betriebsaufspaltung, Personelle Beherrschung durch Beherrschung der Geschäfte des täglichen Lebens: Eine ...
- BFH 29.10.2007, SIS 08 11 20, Betriebsaufspaltung, personelle Verflechtung, Veräußerung von Anwartschaften auf neue Geschäftsanteile: 1...
- BFH 30.11.2005, SIS 06 19 80, Betriebsaufspaltung, Beherrschung der Betriebskapitalgesellschaft: Ein Besitzunternehmer beherrscht die B...
- FG Nürnberg 28.6.2005, SIS 06 05 92, Zur Zulässigkeit der Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, ausschließliche Verwaltung ...

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