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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII B 253/03 | 
| §§: | EStG § 4 Abs. 4a, EStG § 52 Abs. 11, FGO § 69 Abs. 2 | 
| Schlagwörter | Zinsen, Überentnahme, Entnahme, Einlage, Verfassungsmäßigkeit, Aussetzung der Vollziehung, Rückwirkung | 
| Rechtsfrage: | Beschwerde eingelegt | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 12.08.2003 | 
| Vorinstanz/AZ: | 12 V 557/02 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 1678 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 51 06 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 15.01.2004 | 
| Erledigungs-Az: | VIII B 253/03 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Beschwerde begründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 29 39 | 
