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Überprüfung von Bezügen eines Gesellschafter-Geschäftsführers obliegt vorrangig dem FG
Kapitel:
Unternehmensbereich > Körperschaftsteuer
Unternehmensbereich > Körperschaftsteuer
Fundstellen
-
BFH 26.05.2004, I R 86/03 (NV)
BFH/NV 2005 S. 75
Normen
[KStG] § 8 Abs. 3 Satz 2
[KStG] § 8 Abs. 3 Satz 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: FG Düsseldorf, 19.08.2003, SIS 04 06 76, Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaftergeschäftsführer, Gewinntantieme, Tantieme, Gesamtausstattung
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Hamburg 29.11.2016, SIS 17 00 96, Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers, Angemessenheit und Deckelung ...
- FG München 17.2.2014, SIS 15 09 47, Angemessenheit von Tantiemen an den Gesellschafter-Geschäftsführer: 1. Für die Bemessung der angemessenen...
- FG Hamburg 10.11.2005, SIS 06 10 61, Nachträgliche Bildung einer Tantiemerückstellung: 1. Eine Bilanzberichtigung kann nach § 4 Abs. 2 Satz 1 ...
- FG Düsseldorf 28.6.2005, SIS 23 21 19, Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers: 1. Vorbehaltlich der Angemess...
- BFH 6.4.2005, SIS 05 30 68, Gesellschafter-Geschäftsführer, Auslandsreise, vGA: Trägt eine Kapitalgesellschaft Aufwendungen für Reise...

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