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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 51/01 |
§§: | EigZulG § 19 |
Schlagwörter | Herstellungsbeginn, Eigenleistung |
Rechtsfrage: | "Beginn der Herstellung" i.S. von § 19 Abs. 2 Nr. 2 EigZulG durch Anfuhr nicht unbedeutender Mengen von Baumaterial auf den Bauplatz - Dokumentation des Bauwillens der Kläger auch bei Baumaterialbestellung durch Dritten (Schwiegersohn) - Berücksichtigung von Eigenleistungen bei Ermittlung der Relationsgrenze von Vorabanlieferungen zu Gesamtherstellungskosten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 26.09.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 318/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 124 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 88 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.09.2003 |
Erledigungs-Az: | III R 51/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 04 33 |