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Steuerschuldner muss vor dem Haftungsschuldner einstehen

Kapitel:
Verschiedenes > Erstattung, Aufrechnung, Abtretung
Fundstellen
  1. BFH 08.07.2004, VII B 257/03 (NV)
    BFH/NV 2004 S. 1513
Normen
[AO 1977] § 37 Abs. 2, § 71, § 191 Abs. 1
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 4.6.2019, SIS 19 13 65, Keine Beschränkung der Erbenhaftung nach § 2059 Abs. 1 BGB für Erbschaftsteuerschulden: 1. Die vom Erben ...
  • FG Düsseldorf 21.2.2018, SIS 18 04 34, Erhebung der Erbschaftsteuer, Haftung des Nachlasses nach § 20 Abs. 3 ErbStG, Nachrangige Vollstreckung i...
  • FG Köln 29.10.2015, SIS 17 00 93, Abgrenzung von Arbeitslohn zu nicht steuerbarem Schadenersatz: 1. Eine Zahlung, die aus Sicht des Arbeitg...
  • FG Köln 21.4.2008, SIS 08 42 34, Privatnutzung des Dienstwagens eines Behördenleiters: 1. Für die steuerrechtliche Beurteilung der Fahrten...
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