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Umfang der Gewerbesteuerpflicht nach § 18 Abs. 4 UmwStG bei Verschmelzung einer GmbH auf ein Einzelunternehmens und Verkauf des Einzelunternehmen innerhalb von fünf Jahren

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Umwandlung, Einbringung, Verschmelzung
Fundstellen
  1. FG Baden-Württemberg 14.01.2004, 5 K 448/02
    EFG 2004 S. 756
Normen
[UmwStG 1995] § 18 Abs. 4
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 16.11.2005, SIS 06 08 86, Gewerbesteuerpflicht, Veräußerungsgewinn, Verschmelzung, Betriebsaufspaltung
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 16.11.2005, SIS 06 08 86, Gewerbesteuer nach Verschmelzung: Nach § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 können nicht auch diejenigen stillen Reser...
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