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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 19/97 |
§§: | AO 1977 § 171 Abs. 5, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Festsetzungsverjährung, Festsetzungsfrist, Änderungsbescheid, Verwirkung |
Rechtsfrage: | War das Finanzamt am Erlaß von Steueränderungsbescheiden nach erfolgter Steuerfahndungs-Prüfung wegen Festsetzungsverjährung oder Verwirkung gehindert: Betrifft die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 5 AO 1977 nur die konkrete Steuer , für die das Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, oder ist die Steuerfestsetzungsfrist im Veranlagungszeitraum generell gehemmt ? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 23.01.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2027/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.03.1999 |
Erledigungs-Az: | VIII R 19/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 50 07 |