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Anwendung von § 16 Abs. 2 GrEStG nur bei Rückerwerb zwischen den am ErwerbsGeschäft beteiligten Personen
Kapitel:
Haus - und Grundbesitz > Grunderwerbsteuer
Haus - und Grundbesitz > Grunderwerbsteuer
Fundstellen
-
Sächsisches FG 23.10.2003, 2 K 1366/01
EFG 2004 S. 1474
Normen
[GrEStG 1997] § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 16 Abs. 2 Nr. 1, § 16 Abs. 2 Nr. 3
[GrEStG 1997] § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 16 Abs. 2 Nr. 1, § 16 Abs. 2 Nr. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 18.08.2005, SIS 06 08 63, Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung, Kaufvertrag, Rückübertragung, Restitutionsgrundstück
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 18.8.2005, SIS 06 08 63, Unterschreiten des Klagebegehrens durch das FG, später eintretende tatbestandsausfüllende Sachverhaltsele...

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