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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 6/06
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 18 Abs. 3
Schlagwörter Künstler, Betriebsaufgabe, Nachträgliche Betriebseinnahme, Nachlass, Verwertung
Rechtsfrage: Sind die Einnahmen aus der Verwertung des künstlerischen Nachlasses durch die Erbin ca. 20 Jahre nach dem Tod des Freiberuflers als Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit einkommensteuerpflichtig, wenn zuvor eindeutige Entnahmehandlungen der künstlerischen Werke als restliches Betriebsvermögen bei der Erbin nicht stattgefunden haben, obwohl damals zum Zeitpunkt des Todes durch eine Betriebsprüfung ein Betriebsaufgabegewinn (ohne Berücksichtigung des künstlerischen Nachlasses) ermittelt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.12.2005
Vorinstanz/AZ: 2 K 220/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 348
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 10 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.2006
Erledigungs-Az: XI R 6/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG