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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 47/18 (BFH) |
§§: | KraftStG § 3 Nr. 5 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, Steuerbefreiung, Krankentransport |
Rechtsfrage: | Setzt die Steuerbefreiung als Fahrzeug zur Krankenbeförderung voraus, dass das Fahrzeug ausschließlich für dringende Soforteinsätze verwendet wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 12.07.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3668/16 Kfz |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 16 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.06.2019 |
Erledigungs-Az: | III R 47/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 15 23 |