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Berücksichtigung einer Ansparrücklage bei der Ermittlung der kindergeldrechtlichen Einkünfte und Bezüge, Familienleistungsausgleich
Kapitel:
Privatbereich > Kinder
Privatbereich > Kinder
Fundstellen
-
Thüringer FG 02.07.2003, III 1390/01
EFG 2004 S. 346
Normen
[EStG] § 7 g Abs. 1, § 7 g Abs. 3, § 7 g Abs. 5, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 32 Abs. 4 Satz 2
[EStR 1998] R 180 e Abs. 2 Nr. 6
[EStG] § 7 g Abs. 1, § 7 g Abs. 3, § 7 g Abs. 5, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 32 Abs. 4 Satz 2
[EStR 1998] R 180 e Abs. 2 Nr. 6
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 27.10.2004, SIS 05 04 75, Einkünfte und Bezüge, Ansparrücklage, Kindergeld
- nach: VIII B 261/03, Kindergeld, Ansparrücklage, Grenzbetrag, Einkünfte, Kind
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 27.10.2004, SIS 05 04 75, Ansparrücklage, Kindergeld: Erzielt ein Kind Einkünfte aus Gewerbebetrieb und bildet es im Rahmen seiner ...

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