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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 35/04 |
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 7 g Abs. 3 |
| Schlagwörter | Einkünfte und Bezüge, Ansparrücklage, Kindergeld |
| Rechtsfrage: | Berücksichtigung einer Ansparrücklage bzw. -abschreibung bei der Ermittlung der kindergeldrechtlichen Einkünfte und Bezüge des volljährigen Kindes (hier: gewerbliche Einkünfte des Kindes, Ansparrücklage von 30.500 DM)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Thüringer FG |
| Vorinstanz/Datum: | 02.07.2003 |
| Vorinstanz/AZ: | III 1390/01 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 12 21 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 27.10.2004 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 35/04 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 04 75 |