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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII B 110/07
§§: AO § 31 a
Schlagwörter Spontanauskunft, Agentur für Arbeit, Steuergeheimnis
Rechtsfrage: Beschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.05.2007
Vorinstanz/AZ: 7 V 1438/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 1126
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 26 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.10.2007
Erledigungs-Az: VII B 110/07
Erledigungs-Vermerk: Beschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 37 61