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Keine Inanspruchnahme für rückständige Zinsen des Organträgers nach § 73 AO
Kapitel:
Verschiedenes > Haftung für Steuern
Verschiedenes > Haftung für Steuern
Fundstellen
- Niedersächsisches FG 04.03.2003, 11 K 262/02
Normen
[AO 1977] § 73, § 239 Abs. 1 Satz 1
[AO 1977] § 73, § 239 Abs. 1 Satz 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 05.10.2004, SIS 04 41 17, Nachzahlungszinsen, Organschaft, Haftung
- nach: BFH, 05.10.2004, SIS 04 41 17, Nachzahlungszinsen, Organschaft, Haftung
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 5.10.2004, SIS 04 41 17, Organgesellschaft, Haftung für Nebenleistungen des Organträgers: 1. Die in § 73 AO 1977 angeordnete Haftu...

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