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Zustimmung in Schlussbesprechung als Zustimmung zur Änderung zu Ungunsten
Kapitel:
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Fundstellen
-
BFH 05.06.2003, IV R 38/02
BStBl 2004 II S. 2
LEXinform 0816178
Normen
[AO 1977] § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 367 Abs. 2
[AO 1977] § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 367 Abs. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: FG Nürnberg, 13.12.2000, Negativer Feststellungsbescheid, Einspruch, Abhilfe, Gegenstand des Verfahrens, Außenprüfung, Erledigungserklärung, Zustimmungserklärung
Zitiert in... / geändert durch...
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- Niedersächsisches FG 27.5.2004, SIS 06 18 28, Einspruchsbefugnis gegen Änderungs- bzw. Abhilfebescheid: Ergeht im Verlaufe des Einspruchsverfahrens ein...
- FG Nürnberg 28.1.2004, SIS 04 19 89, Erledigung eines Einspruchs: Die Erledigung eines Einspruchs nach § 367 Abs. 2 Satz 3 AO tritt ein, wenn ...
- FG Nürnberg 28.1.2004, SIS 04 19 88, Erledigung eines Einspruchs: Die Erledigung eines Einspruchs nach § 367 Abs. 2 Satz 3 AO tritt ein, wenn ...
- FG Hamburg 28.10.2003, SIS 04 14 71, Unzulässigkeit der Klage nach Erledigung des vorangegangenen Einspruchs- und Klageverfahrens: 1. Nachdem ...

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