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Voraussetzungen für die nachträgliche Auflösung bzw. Bildung einer Ansparrücklage

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Rücklagen
Fundstellen
  1. FG München 23.07.2003, 1 K 1615/02
    EFG 2003 S. 1605
Normen
[EStG] § 7 g Abs. 3, § 7 g Abs. 6
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 21.09.2005, SIS 06 00 16, Ansparrücklage, Auflösung, Wahlrecht, Bestandskraft
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 21.9.2005, SIS 06 00 16, Ansparrücklage, vorzeitige Auflösung: 1. Erklärt der Steuerpflichtige, eine Ansparrücklage gemäß § 7 g Ab...
  • FG Köln 7.9.2005, SIS 05 47 15, Zulässigkeit einer Bilanzänderung zur Bildung einer Ansparrücklage nach § 7 g Abs. 3 EStG: 1. § 7 g Abs. ...
  • FG Hamburg 18.8.2005, SIS 06 01 42, Streichung von Anspar- und Existenzgründerrücklage im Jahr ihrer Bildung: Eine Existenzgründerrücklage is...
  • FG Hamburg 4.8.2004, SIS 05 02 61, Voraussetzungen für die Bildung einer Existenzgründerrücklage: 1. Bei von Anfang an fehlenden Voraussetzu...
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