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§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG findet keine Anwendung, wenn der Steuerpflichtige nur bis zum 31.12., 23.59 Uhr eigenen Grundbesitz verwaltet
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Fundstellen
-
FG Köln 22.01.2003, 5 K 2657/02
EFG 2003 S. 950
Normen
[GewStG] § 9 Nr. 1 Satz 2
[GewStG] § 9 Nr. 1 Satz 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 11.08.2004, SIS 04 39 95, Kürzung, Gewerbesteuer, Grundbesitzverwaltung, Zeitpunkt
- nach: I B 44/03, erweiterte Kürzung, Gewerbeertrag, Grundbesitzverwaltung
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 11.8.2004, SIS 04 39 95, Grundstücksveräußerung zum Jahresende, Gewerbesteuerkürzung: Einem grundstücksverwaltenden Unternehmen is...
- BFH 14.7.2004, SIS 04 39 96, Zusammenfassung mehrerer Eigenbetriebe, Gestaltungsmissbrauch: Die Zusammenfassung unterschiedlicher Betr...
- FG Hamburg 11.12.2003, SIS 04 16 49, Erweiterte GewSt-Kürzung nach Veräußerung des einzigen Grundstückes: Veräußert eine Kapitalgesellschaft w...

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