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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 138/01
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Ausbildung, Fortbildung, Verkehrsflugzeugführer, Vorweggenommene Werbungskosten
Rechtsfrage: Abgrenzung von Ausbildungs- und Fortbildungskosten. Aufwendungen eines Flugbegleiters mit abgeschlossener Berufsausbildung als Polizeibeamter und Besitzer der Privatpilotenlizenz für den Erwerb der Verkehrsflugzeugführerlizenz in einer vom Arbeitgeber angebotenen, aber nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnis stattfindenden Fortbildungsmaßnahme als (vorweggenommene) Werbungskosten abziehbar, wenn mit der Ausbildung die feste Zusage des Arbeitgebers zur Anstellung als Pilot verbunden war? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 25.07.2001
Vorinstanz/AZ: 7 K 2825/98 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1603
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 83 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.05.2003
Erledigungs-Az: VI R 138/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 45 80