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Spätere Grundförderung nach § 10 e Abs. 1 bis 5 EStG nicht Voraussetzung für den Abzug von Schuldzinsen als Vorkosten
Kapitel:
Haus - und Grundbesitz > 10 e, Eigenheimzulage
Haus - und Grundbesitz > 10 e, Eigenheimzulage
Fundstellen
-
FG Berlin 30.10.2002, 9 K 9055/00
EFG 2003 S. 450
Normen
[EStG] § 10 e Abs. 6
[EStG] § 10 e Abs. 6
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 15.03.2005, SIS 05 25 93, Vorkosten, Übergangsregelung, Verfassung, Rückwirkung
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 15.3.2005, SIS 05 25 93, Kein Vorkostenabzug für eine Wohnung, mit deren Herstellung nach dem 31.12.1995 begonnen wurde: Für die V...

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