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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 91/98 |
§§: | EStG § 31 Satz 5, EStG § 32 Abs. 6, EStG § 63 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Kinderfreibetrag, Ausgleichsanspruch |
Rechtsfrage: | Ist aufgrund eines Vergleichs zwischen den geschiedenen Eltern das an die Mutter in voller Höhe gezahlte Kindergeld trotzdem beim Kindesunterhalt leistenden Vater in Höhe des halben Kindergeldes als zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 1615 g BGB bei der "Günstigerprüfung" zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag anzurechnen, obwohl der Ausgleichsanspruch durch den Vergleich aufgegeben wurde? -Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 16.06.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 7142/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.03.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII R 86/98 |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 86/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 23 54 |