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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 90/08 (BFH)
§§: DBA-Belgien Art. 15, EStG § 50 d Abs. 8, EStG § 50 d Abs. 9, EStG § 1 Abs. 3, GG Art. 59 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Unbeschränkte Steuerpflicht, Fiktion, Belgien, Abfindung, Doppelbesteuerung
Rechtsfrage: Besteuerungsrecht Deutschlands von Abfindungszahlungen an einen im Inland tätigen, aber in Belgien wohnenden Staatsbürger? Ist § 50 d Abs. 8 und 9 EStG in Fällen des § 1 Abs. 3 EStG anwendbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 13.08.2008
Vorinstanz/AZ: 4 K 3363/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 1775
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 39 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.09.2009
Erledigungs-Az: I R 90/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 33 03