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Berufsverband, Voraussetzung der allgemeinen Interessenvertretung

Kapitel:
Unternehmensbereich > Körperschaftsteuer
Fundstellen
  1. FG Köln 14.09.2000, 13 K 3298/00
    EFG 2003 S. 116
Normen
[KStG] § 5 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 5
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 04.06.2003, SIS 03 46 54, Berufsverband, Versicherung, Körperschaftsteuer
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 4.6.2003, SIS 03 46 54, Wirtschaftsverband, KSt-Befreiung: Ein Verband nimmt auch dann allgemeine Interessen eines Wirtschaftszwe...
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