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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 20/11 (BFH)
§§: EStG § 7 g Abs. 1 Satz 1, EStG § 7 g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a
Schlagwörter Investitionsabzugsbetrag, Betriebseröffnung, Nachweis, Bestellung
Rechtsfrage: Ist für die gewinnmindernde Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags gemäß § 7 g EStG in der seit 2007 (Streitjahr) geltenden Fassung zum Nachweis der Investitionsabsicht i.S. des § 7 g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a EStG bei noch nicht abgeschlossener Betriebseröffnung eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen notwendig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 26.10.2010
Vorinstanz/AZ: 2 K 655/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2011 S. 521
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 03 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.06.2012
Erledigungs-Az: X R 20/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 27 24