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Aufwendungen für ein Erststudium sind nur begrenzt im Rahmen der Sonderausgaben (Ausbildungskosten) abzugsfähig
Kapitel:
Lohnsteuer für Arbeitnehmer > Fortbildung
Lohnsteuer für Arbeitnehmer > Fortbildung
Fundstellen
-
Sächsisches FG 22.04.2002, 3 K 344/01
EFG 2003 S. 152
Normen
[EStG 1997] § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7
[EStG 1997] § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: VI R 52/02, Fortbildungskosten, Ausbildung, Erststudium

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