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Abgrenzung von betrieblich und gesellschaftlich veranlasstem Forderungsverzicht
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Entnahme
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Entnahme
Fundstellen
-
FG Münster 09.07.2002, 1 K 430/99 F
EFG 2003 S. 30
Normen
[EStG] § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 6 Abs. 1 Nr. 5
[EStG] § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 6 Abs. 1 Nr. 5
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: IV R 58/02, Forderungsverzicht, Besserungsschein, Verbundene Unternehmen, Betriebsausgabe, Verdeckte Einlage
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Rheinland-Pfalz 7.10.2020, SIS 20 18 90, Steuerliche Behandlung eines Verzichts auf eine nicht mehr voll werthaltige Forderung durch Gesellschafte...
- BFH 9.2.2015, SIS 15 10 97, Verjährenlassen von Forderungen als vGA: 1. Der Verzicht auf Forderungen kann als Beitrag zur Sanierung e...
- FG Münster 9.12.2014, SIS 15 04 68, Betriebsaufspaltung zwischen Schwestergesellschaften und Unverhältnismäßigkeit der Abfärbewirkung: 1. Ein...
- FG Münster 1.9.2009, SIS 09 39 66, Auflösung von negativen Kapitalkonten bei den Kommanditisten einer in Auflösung befindlichen KG: Negative...
- FG Münster 9.7.2002, SIS 03 20 66, Abgrenzung von betrieblich und gesellschaftlich veranlasstem Forderungsverzicht: 1. Der Forderungsverzich...
- FG Münster 9.7.2002, SIS 03 20 67, Abgrenzung von betrieblich und gesellschaftlich veranlasstem Forderungsverzicht: 1. Der Forderungsverzich...

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