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Kein steuerbefreiter Grundstücksübergang auf eine Gesamthand bei Verschmelzung der übertragenden Gesellschaft auf eine neugegründete Gesellschaft, Festsetzungsfrist
Kapitel:
Haus - und Grundbesitz > Grunderwerbsteuer
Haus - und Grundbesitz > Grunderwerbsteuer
Fundstellen
-
FG Münster 20.03.2002, 8 K 4391/01 GrE
EFG 2002 S. 799
Normen
[GrEStG] § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3, § 5 Abs. 2, § 18 Abs. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 19 Abs. 1, § 19 Abs. 5
[AO 1977] § 122 Abs. 1, § 124 Abs. 1, § 169 Abs. 1, § 169 Abs. 2, § 170 Abs. 1, § 170 Abs. 2, § 169 Abs. 1 Satz 3, §
[GrEStG] § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3, § 5 Abs. 2, § 18 Abs. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 19 Abs. 1, § 19 Abs. 5
[AO 1977] § 122 Abs. 1, § 124 Abs. 1, § 169 Abs. 1, § 169 Abs. 2, § 170 Abs. 1, § 170 Abs. 2, § 169 Abs. 1 Satz 3, §
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 25.06.2003, SIS 03 45 43, Festsetzungsfrist, Bekanntgabe, Steuerbescheid, Zugang, Grunderwerbsteuer
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 25.6.2003, SIS 03 45 43, GrESt bei späterer Verschmelzung: Wird eine Kapitalgesellschaft in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang...
- FG Münster 9.10.2002, SIS 03 12 45, Wahrung der Feststellungsfrist, Zugang des Steuerbescheids: Die Wahrung der Feststellungsfrist nach § 169...

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