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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 24/09 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Behinderung, Unterhalt |
Rechtsfrage: | Setzt der Kindergeldanspruch für den über 27 Jahre alten, behinderten (50 v.H.), eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehenden, betreuten Sohn voraus, dass nicht nur die Behinderung, sondern auch die durch die Behinderung bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist? Mangelnde Sachaufklärung zum Einkommen des Kindes und damit zur Unmöglichkeit, sich selbst zu unterhalten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.06.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 288/08 (Kg) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 19 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.08.2011 |
Erledigungs-Az: | III R 24/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 00 29 |