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Verhältnis der Änderungsbefugnis nach § 174 AO zur Rechtskraft eines Urteils
			Kapitel: 
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
		
			Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
			Fundstellen
			
	
			- 
				FG Köln 18.04.2002, 15 K 7740/99
									
 EFG 2002 S. 886
			Normen
[FGO] § 110 Abs. 1, § 110 Abs. 1 Satz 1, § 110 Abs. 2, § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
[AO 1977] § 174 Abs. 3, § 174 Abs. 4
					
	
			[FGO] § 110 Abs. 1, § 110 Abs. 1 Satz 1, § 110 Abs. 2, § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
[AO 1977] § 174 Abs. 3, § 174 Abs. 4
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
			- nach: BFH, 18.03.2004, SIS 04 27 04, Bindungswirkung, Berichtigung, Rechtskraft
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- FG Rheinland-Pfalz 23.6.2009, SIS 11 09 98, Bindungswirkung bei widersprüchlichen Urteilen: Das Finanzamt ist an der Änderung einer Steuerfestsetzung...
- BFH 18.3.2004, SIS 04 27 04, Konträre Urteile, Änderung: Stehen sich zwei Urteile in unvereinbarer Weise gegenüber, so ist die Wirkung...
 
	
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