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Auch nach 1996 Anwendung der Opfergrenze auf Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin und Mutter des gemeinsamen Kindes
			Kapitel: 
Privatbereich > Unterhaltsleistung
		
			Privatbereich > Unterhaltsleistung
			Fundstellen
			
	
			- 
				FG des Landes Brandenburg 08.11.2001, 5 K 2459/00
									
 EFG 2002 S. 198
			Normen
[BGB] § 1581, § 1603 Abs. 1, § 1615 l Abs. 2, § 1615 l Abs. 3 Satz 3
[EStG 1997] § 33 a Abs. 1 Satz 1
					
	
			[BGB] § 1581, § 1603 Abs. 1, § 1615 l Abs. 2, § 1615 l Abs. 3 Satz 3
[EStG 1997] § 33 a Abs. 1 Satz 1
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
			- nach: BFH, 17.04.2002, SIS 02 86 30, Unterhalt, Opfergrenze, eheähnliche Gemeinschaft
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- Niedersächsisches FG 20.2.2007, SIS 07 21 74, Keine Opfergrenze trotz unterhaltsbedürftiger Lebensgefährtin ohne Sozialhilfeanspruch: 1. § 33 a Abs. 1 ...
 
	
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