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Regisseure und Dramaturgen fallen nicht unter den Begriff vortragende Künstler
Kapitel:
International > Doppelbesteuerung
International > Doppelbesteuerung
Fundstellen
-
FG Berlin 10.07.2000, 9 K 9347/97
EFG 2001 S. 345
Normen
[DBA-Belgien] Art. 14, Art. 17
[DBA-Spanien 1966] Art. 17
[DBA-Großbritannien 1966] Art. XI Abs. 6
[DBA-Niederlande 1959] Art. 9 Abs. 2
[DBA-Belgien] Art. 14, Art. 17
[DBA-Spanien 1966] Art. 17
[DBA-Großbritannien 1966] Art. XI Abs. 6
[DBA-Niederlande 1959] Art. 9 Abs. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 19.03.2001, SIS 01 10 58, Doppelbesteuerung, Künstler, Steuerpflicht, Inland, Regisseur, Dramaturg

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