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Änderung wegen neuer Tatsachen

Kapitel:
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Fundstellen
  1. FG Berlin 23.02.2000, 3 K 3349/99
    EFG 2001 S. 405
Normen
[AO 1977] § 173 Abs. 1 Nr. 2, § 174 Abs. 3
[EStG] § 17
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 27.11.2001, SIS 02 58 06, Neue Tatsache, Wesentliche Beteiligung, Grobes Verschulden, Nachträgliches Bekanntwerden, Kapitalgesellschaft
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