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Keine steuerfreie Ausfuhrlieferung bei illegaler Abstempelung der Ausfuhrdokumente durch bestochenen Zollbeamten
Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Umsatzsteuer-Freiheit
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Umsatzsteuer-Freiheit
Fundstellen
-
FG München 23.02.2000, 3 K 820/96, rkr.
EFG 2000 S. 657
Normen
[UStDV] § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4
[UStG] § 6 Abs. 2 Nr. 1
[UStG] § 4 Nr. 1 Buchst a, § 6 Abs. 4
[UStG 1991] § 6 Abs. 1 Nr. 2
[UStG 1993] § 6 Abs. 1 Nr. 2
[UStDV] § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4
[UStG] § 6 Abs. 2 Nr. 1
[UStG] § 4 Nr. 1 Buchst a, § 6 Abs. 4
[UStG 1991] § 6 Abs. 1 Nr. 2
[UStG 1993] § 6 Abs. 1 Nr. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 26.11.2001, SIS 02 58 94, Ausfuhrlieferung, Ausfuhrnachweis, Umsatzsteuerbefreiung, Ausfuhrbeleg
Zitiert in... / geändert durch...
- OFD Stuttgart 25.3.2002, SIS 02 85 49, Einzelhandel, Ausfuhrlieferungen, Steuerbefreiungen: Eine Anweisung der Finanzverwaltung äußert sich zusa...

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