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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 59/04 |
§§: | SpStG HA § 1, SpStG HA § 4 Abs. 1, GG Art. 105 Abs. 2 |
Schlagwörter | Spielgerätesteuer, Erhebung, Verfassungsmäßigkeit, Aufwandsteuer, Gesetzgebungskompetenz, Hamburg |
Rechtsfrage: | Spielgerätesteuer in Hamburg: Hat die in den Streitjahren erfolgte pauschale Erhebung der Spielgerätesteuer in Höhe von 600 DM pro Spielgerät mit Gewinnmöglichkeiten erdrosselnde Wirkung, so dass der Betrieb einer Spielhalle unrentabel ist. Verstößt zudem die hamburgische Spielgerätesteuer mangels Gesetzgebungskompetenz der Freien und Hansestadt Hamburg gegen Art. 105 Abs. 2 GG, weil die Spielgerätsteuer keine Aufwandsteuer darstellt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 30.06.2004 |
Vorinstanz/AZ: | VII 4/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 34 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.03.2006 |
Erledigungs-Az: | II R 59/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 26 56 |