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Der Pauschbetrag nach § 33 b Abs. 1 EStG ist nicht bereits dann zu gewähren, wenn ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden ist

Kapitel:
Privatbereich > Behinderte
Fundstellen
  1. Niedersächsisches FG 08.12.1999, 13 K 333/95
    EFG 2000 S. 1328
Normen
[EStG] § 33 Abs. 2, § 33 b Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 28.09.2000, SIS 01 58 23, Körperbehinderter, Pauschbetrag, Beamter, Rente, Versorgung
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