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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 31/04 |
§§: | EStG § 23 Abs. 3 |
Schlagwörter | Verlustausgleich, Verlustverrechnung, Wertpapiergeschäfte, Spekulationsgeschäft, Gleichheit, Verfassung |
Rechtsfrage: | Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9 EStG: Sind entgegen der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9 EStG die im Kalenderjahr 2000 erzielten Verluste aus Wertpapierspekulationsgeschäften im Jahr ihrer Entstehung sofort abziehbar und mit anderen positiven Einkünften verrechenbar? Verstößt § 23 Abs. 1 Sätze 8 und 9 EStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 22.06.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7500/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 36 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.03.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 31/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 23 95 |