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Unterschiedliche Würdigung vergleichbarer Sachverhalte in verschiedenen Veranlagungsjahren fällt nicht unter den Anwendungsbereich des § 174 AO

Kapitel:
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Fundstellen
  1. Niedersächsisches FG 04.04.2000, 1 K 75/99
    EFG 2001 S. 335
Normen
[AO 1977] § 174
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 29.05.2001, SIS 01 77 11, Werbungskosten, Kapitalvermögen, Änderung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Bestandskraft, Festsetzungsfrist, Verjährung
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Münster 3.7.2007, SIS 07 33 34, Änderbarkeit eines Feststellungsbescheids gem. § 174 Abs. 3 AO: Beurteilt die Finanzbehörde aufgrund ande...
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