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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 20/08 (BFH) |
§§: | AO § 179 Abs. 3, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 a, AO § 175 Abs. 1 Nr. 2, AO § 233 a Abs. 2 a |
Schlagwörter | Ergänzungsbescheid, Feststellung, Rückwirkendes Ereignis, Zinslauf, Änderung |
Rechtsfrage: | Kann das Finanzamt die Feststellung, dass eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses durchgeführt wurde und in welchem Zeitpunkt dieses eingetreten ist, in einem Ergänzungsbescheid nachholen, da es sich im Hinblick auf die nach § 233 a Abs. 2 a AO bei den Gesellschaftern vorzunehmende Verzinsung um eine im Rahmen des Grundlagenbescheids zu treffende und damit notwendige Feststellung handelt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 25.04.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 24/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 01 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.03.2009 |
Erledigungs-Az: | IV R 20/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 25 86 |