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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 20/24 (BFH)
§§: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, UStG § 3 Abs. 9, UStG § 10 Abs. 1 Satz 2, UStG § 3 Abs. 13, UStG § 3 Abs. 15, UStG § 17 Abs. 1, AO § 163
Schlagwörter Prepaid-Vertrag, Mehrzweck-Gutschein, Restguthaben, Erlass
Rechtsfrage: Sind nicht zurückgeforderte Restguthaben aus Prepaid-Verträgen als umsatzsteuerliches Entgelt für die Ermöglichung der Inanspruchnahme von Mobilfunkleistungen durch Zurverfügungstellen der Netzinfrastruktur anzusehen? Sofern ein umsatzsteuerliches Entgelt anzunehmen ist: Ist das FA verpflichtet, die darauf entfallende Umsatzsteuer im Billigkeitswege zu erlassen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.09.2024
Vorinstanz/AZ: 4 K 26/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 18 17