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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 20/24 (BFH) |
§§: | UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, UStG § 3 Abs. 9, UStG § 10 Abs. 1 Satz 2, UStG § 3 Abs. 13, UStG § 3 Abs. 15, UStG § 17 Abs. 1, AO § 163 |
Schlagwörter | Prepaid-Vertrag, Mehrzweck-Gutschein, Restguthaben, Erlass |
Rechtsfrage: | Sind nicht zurückgeforderte Restguthaben aus Prepaid-Verträgen als umsatzsteuerliches Entgelt für die Ermöglichung der Inanspruchnahme von Mobilfunkleistungen durch Zurverfügungstellen der Netzinfrastruktur anzusehen? Sofern ein umsatzsteuerliches Entgelt anzunehmen ist: Ist das FA verpflichtet, die darauf entfallende Umsatzsteuer im Billigkeitswege zu erlassen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.09.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 26/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 18 17 |