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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII B 64/22 (AdV) |
§§: | AO § 240 |
Schlagwörter | Säumniszuschlag, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Beschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 25.04.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 12 V 570/22 AO |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2022 S. 1083 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 08 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2023 |
Erledigungs-Az: | VIII B 64/22 (AdV) |
Erledigungs-Vermerk: | Beschwerde begründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 16 33 |