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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI B 7/19 |
| §§: | UStG § 13 b, UStG § 15 |
| Schlagwörter | Umsatzsteuer, Steuerschuldner, Reverse-Charge-Verfahren, Leistungsempfänger, Betriebsstätte, Niederlassung, Vorsteuerabzug |
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 27.11.2018 |
| Vorinstanz/AZ: | 15 K 1062/15 U |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2019 S. 303 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 01 05 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 21.01.2020 |
| Erledigungs-Az: | XI B 7/19 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |