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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 12/21 |
§§: | EStG § 50 d Abs. 3, AEUV Art. 56, AEUV Art. 63 |
Schlagwörter | Lizenzgebühren, EG, EU, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit |
Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 27.08.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 694/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2021 S. 960 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 06 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.07.2021 |
Erledigungs-Az: | I B 12/21 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |