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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III B 143/16 | 
| §§: | AO § 110 | 
| Schlagwörter | Wiedereinsetzung, Rechtsanwalt, Steuerberater, eigene Sache, Fristüberwachung | 
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt | 
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf | 
| Vorinstanz/Datum: | 30.08.2016 | 
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 1897/16 U, F, AO | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 1753 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 22 42 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 11.05.2017 | 
| Erledigungs-Az: | III B 143/16 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig | 
