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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 49/20
§§: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 19, EStG § 20, EStG § 23
Schlagwörter Änderung, neue Tatsache, Managementbeteiligungsprogramm, Veräußerung, Arbeitslohn, Kapitalvermögen
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 26.02.2020
Vorinstanz/AZ: 2 K 1774/17
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2020 S. 1424
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 11 62
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 1/21