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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV B 144/04 |
§§: | EStG § 2 |
Schlagwörter | Gewinnerzielungsabsicht, Ruhestandsbeamter, Verlust, Liebhaberei, Rechtsanwalt |
Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 02.08.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 4609/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 23 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 00 14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.01.2006 |
Erledigungs-Az: | IV B 144/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 17 67 |