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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII B 253/03 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4a, EStG § 52 Abs. 11, FGO § 69 Abs. 2 |
Schlagwörter | Zinsen, Überentnahme, Entnahme, Einlage, Verfassungsmäßigkeit, Aussetzung der Vollziehung, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Beschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.08.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 12 V 557/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 1678 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 51 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.01.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII B 253/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Beschwerde begründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 29 39 |