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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 17/23 (BFH) | 
| §§: | EStG § 7 g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b | 
| Schlagwörter | Investitionsabzugsbetrag, Gewinn, Auslegung | 
| Rechtsfrage: | Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Gewinn" im Sinne von § 7 g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG: Ist für die Prüfung der Überschreitung der Gewinngrenze im Sinne von § 7 g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG der Steuerbilanzgewinn oder ein um außerbilanzielle Effekte wie nichtabziehbare Betriebsausgaben sowie einkommensteuerfreie Einnahmen korrigierter Gewinn maßgebend? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 09.05.2023 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 203/22 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 05 27 | 
