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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 2/25 (BFH) |
§§: | EStG § 1 Abs. 4, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 24 Nr. 2, DBA-Slowakei Art. 7 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Beschränkte Steuerpflicht, Nachträgliche Einkünfte, Betriebsstätte, Versorgungsleistung |
Rechtsfrage: | Unterliegen nachträgliche gewerbliche Einkünfte (Versorgungsleistungen) nach Beendigung der inländischen Betriebsstätte gemäß § 1 Abs. 4 i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG der beschränkten Einkommensteuerpflicht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 28.11.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 549/23 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 02 22 |