Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 29/22 (BFH) |
| §§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 3 Nr. 40, KStG § 15 Satz 1 Nr. 2, KStG § 8 b, RL 90/435/EWG Art. 4 Abs. 1 Buchst. a |
| Schlagwörter | Organschaft, Tochtergesellschaft, Gewinnausschüttung, Freistellung, Ausland, Unionsrecht |
| Rechtsfrage: | Ist Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Mutter-Tochter-Richtlinie dahin auszulegen, dass er einer nationalen Steuerregelung wie der einer sog. Bruttobesteuerung (§ 15 Satz 1 Nr. 2 KStG) entgegensteht, wonach Gewinnausschüttungen von EU-Tochtergesellschaften bei der EU-Muttergesellschaft nicht freizustellen sind und es ohne weitere Ausschüttung zu einer Besteuerung beim Organträger kommt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 22.09.2022 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 17/20 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 01 45 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 06.02.2025 |
| Erledigungs-Az: | IV R 29/22 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 04 35 |