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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 145/05
§§: EStG § 9
Schlagwörter Persönlichkeit, Seminar, Werbungskosten, Lebensführung
Rechtsfrage: Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 26.10.2005
Vorinstanz/AZ: 10 K 2425/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 407
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 06 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.05.2006
Erledigungs-Az: VI B 145/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 30 56