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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-194/25 (EuG) |
§§: | RL 2011/64/EU Art. 5 Abs. 1 Buchst. a, TabStRL Art. 5 Abs. 1 Buchst. a |
Schlagwörter | EG, EU, Tabaksteuer, Scraps, Rauchtabak, Verbrauchsteuer |
Rechtsfrage: | Ist der Begriff "Tabak, der sich (.) zum Rauchen eignet" in Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21.6.2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (Tabaksteuerrichtlinie -TabStRL-) dahingehend auszulegen, dass eine solche Eignung nur für Waren gegeben ist, die nach der Verkehrsauffassung geraucht werden? - Ist der Begriff "ohne weitere industrielle Bearbeitung" in Art. 5 Abs. 1 Buchst. a TabStRL dahingehend auszulegen, dass auch komplexere Methoden, die von Konsumenten aber zu Hause durchgeführt werden können, darunter zu subsumieren sind? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 17.09.2024 |
Vorinstanz/AZ: | VII R 42/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 02 98 |