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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 87/05
§§: AO 1977 § 30, EG-AHG § 1, FGO § 114
Schlagwörter Spontanauskunft, Steuerverkürzung, EG-Amtshilfe, Steuergeheimnis, einstweilige Anordnung
Rechtsfrage: Beschwerde eingelegt
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 27.04.2005
Vorinstanz/AZ: 2 V 1095/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 1322
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 35 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.02.2006
Erledigungs-Az: I B 87/05
Erledigungs-Vermerk: Beschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 19 82