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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 41/23 (BFH) |
§§: | AO § 174 Abs. 4, InvStG § 5 Abs. 2 Satz 1, InvStG § 8 Abs. 1 Satz 1, InvStG § 8 Abs. 1 Satz 3, KAGG § 40, KStG § 8 b Abs. 2 Satz 1, KStG § 8 b Abs. 2 Satz 3, KStG § 8 b Abs. 2 Satz 4, InvStG § 8 Abs. 3 Satz 4, KAGG § 40 a, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Teilwertabschreibung, Anleger-Aktiengewinn |
Rechtsfrage: | Berücksichtigung von steuerwirksamen Teilwertabschreibungen aus früheren Jahren bei der Ermittlung des Anleger-Aktiengewinns nach § 5 Abs. 2 Satz 1, § 8 Abs. 3 InvStG 2004 i.V.m. § 8 b Abs. 2 Satz 1, 3, 4 KStG beim Übergang vom KAGG auf das InvStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.05.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 75/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 12 17 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |